Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der …
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.
- Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
- seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.
- Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21 Jahre alt ist.
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Richtige Antwort: Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
Bei der Bundestagswahl dürfen deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren wählen; ausländische Einwohnerinnen und Einwohner nicht.