Frage 108

Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der …

  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.
  • Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
  • seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.
  • Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21 Jahre alt ist.
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Richtige Antwort: Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.

Bei der Bundestagswahl dürfen deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren wählen; ausländische Einwohnerinnen und Einwohner nicht.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum „Einbürgerungstest“, Stand 26.05.2025. Im echten Test können einzelne Fragen und Antworten leicht anders formuliert sein.