Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?
- die Unantastbarkeit der Menschenwürde
- das Recht auf Leben
- Religionsfreiheit
- Meinungsfreiheit
Lösung anzeigen
Richtige Antwort: die Unantastbarkeit der Menschenwürde
Artikel 1 beginnt mit „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.