Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
- Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
- Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
- Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
- Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
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Richtige Antwort: Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht (Artikel 5); ihr Wesensgehalt darf nicht angetastet werden, auch nicht mit Zweidrittelmehrheit.