Frage 12

Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?

  • Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
  • Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
  • Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
  • Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
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Richtige Antwort: Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.

Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht (Artikel 5); ihr Wesensgehalt darf nicht angetastet werden, auch nicht mit Zweidrittelmehrheit.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum „Einbürgerungstest“, Stand 26.05.2025. Im echten Test können einzelne Fragen und Antworten leicht anders formuliert sein.