Frage 128

Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …

  • Abgeordnete.
  • Kanzlerinnen/Kanzler.
  • Botschafterinnen/Botschafter.
  • Ministerpräsidentinnen/Ministerpräsidenten.
Lösung anzeigen

Richtige Antwort: Abgeordnete.

Vom Volk gewählte Mitglieder eines Parlaments heißen Abgeordnete.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum „Einbürgerungstest“, Stand 26.05.2025. Im echten Test können einzelne Fragen und Antworten leicht anders formuliert sein.