Frage 13

Im Parlament steht der Begriff "Opposition" für …

  • die regierenden Parteien.
  • die Fraktion mit den meisten Abgeordneten.
  • alle Parteien, die bei der letzten Wahl die 5%-Hürde erreichen konnten.
  • alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.
Lösung anzeigen

Richtige Antwort: alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.

Zur Opposition gehören alle Abgeordneten, die nicht zur Regierungspartei oder den Regierungsparteien gehören.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum „Einbürgerungstest“, Stand 26.05.2025. Im echten Test können einzelne Fragen und Antworten leicht anders formuliert sein.