Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?
- weiterarbeiten und freundlich zur Chefin/zum Chef sein
- ein Mahnverfahren gegen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber führen
- Kündigungsschutzklage erheben
- die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber bei der Polizei anzeigen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort: Kündigungsschutzklage erheben
Man kann beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben, in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung.