Frage 138

Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?

  • weiterarbeiten und freundlich zur Chefin/zum Chef sein
  • ein Mahnverfahren gegen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber führen
  • Kündigungsschutzklage erheben
  • die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber bei der Polizei anzeigen
Lösung anzeigen

Richtige Antwort: Kündigungsschutzklage erheben

Man kann beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben, in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum „Einbürgerungstest“, Stand 26.05.2025. Im echten Test können einzelne Fragen und Antworten leicht anders formuliert sein.