Frage 281

Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …

  • Meinungsfreiheit
  • Gleichbehandlung
  • Versammlungsfreiheit
  • Freizügigkeit
Lösung anzeigen

Richtige Antwort: Gleichbehandlung

Wegen der Hautfarbe abgewiesen zu werden verletzt das Recht auf Gleichbehandlung (Artikel 3 GG, AGG).

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum „Einbürgerungstest“, Stand 26.05.2025. Im echten Test können einzelne Fragen und Antworten leicht anders formuliert sein.