Frage 65

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

  • Gesetze zu entwerfen.
  • die Bundesregierung zu kontrollieren.
  • die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
  • das Bundeskabinett zu bilden.
Lösung anzeigen

Richtige Antwort: das Bundeskabinett zu bilden.

Der Bundestag wählt die Kanzlerin oder den Kanzler und kontrolliert die Regierung, das Kabinett bildet aber die Kanzlerin oder der Kanzler.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum „Einbürgerungstest“, Stand 26.05.2025. Im echten Test können einzelne Fragen und Antworten leicht anders formuliert sein.