Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
- Gesetze zu entwerfen.
- die Bundesregierung zu kontrollieren.
- die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
- das Bundeskabinett zu bilden.
Lösung anzeigen
Richtige Antwort: das Bundeskabinett zu bilden.
Der Bundestag wählt die Kanzlerin oder den Kanzler und kontrolliert die Regierung, das Kabinett bildet aber die Kanzlerin oder der Kanzler.