Welches Grundrecht gilt in Deutschland nur für Ausländerinnen/Ausländer? Das Grundrecht auf …
- Schutz der Familie
- Menschenwürde
- Asyl
- Meinungsfreiheit
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Richtige Antwort: Asyl
Das Asylrecht (Artikel 16a Grundgesetz) schützt politisch Verfolgte und gilt daher nur für Ausländerinnen und Ausländer.