Wie kann jemand, der den Holocaust leugnet, bestraft werden?
- Kürzung sozialer Leistungen
- bis zu 100 Sozialstunden
- gar nicht, Holocaustleugnung ist erlaubt
- mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
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Richtige Antwort: mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
Holocaustleugnung ist Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch): Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.