Frage 17

Die deutschen Gesetze verbieten …

  • Meinungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
  • Petitionen der Bürgerinnen und Bürger.
  • Versammlungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
  • Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat.
Lösung anzeigen

Richtige Antwort: Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat.

Artikel 3 Grundgesetz verbietet dem Staat, Menschen ungleich zu behandeln, etwa wegen Geschlecht, Herkunft oder Religion.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum „Einbürgerungstest“, Stand 26.05.2025. Im echten Test können einzelne Fragen und Antworten leicht anders formuliert sein.