Die deutschen Gesetze verbieten …
- Meinungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
- Petitionen der Bürgerinnen und Bürger.
- Versammlungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
- Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat.
Lösung anzeigen
Richtige Antwort: Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat.
Artikel 3 Grundgesetz verbietet dem Staat, Menschen ungleich zu behandeln, etwa wegen Geschlecht, Herkunft oder Religion.