Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
- Meinungsfreiheit
- Gleichbehandlung
- Versammlungsfreiheit
- Freizügigkeit
Lösung anzeigen
Richtige Antwort: Gleichbehandlung
Wegen der Hautfarbe abgewiesen zu werden verletzt das Recht auf Gleichbehandlung (Artikel 3 GG, AGG).